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Bootsführer

Voraussetzungen

  • Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
  • Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
  • Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht
  • abgeschlossene Wasserretterausbildung
  • Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie eine Bescheinigung, dass es keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel gibt (jeweils nicht älter als 6 Monate)
  • Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)

Ausbildungsinhalte

Theorie (ca. 30 UE)

  • Dienstvorschriften
  • Gesetzeskunde allgemein
  • Schifffahrtsordnung
  • Bezeichnung des Fahrwassers
  • Betonnung und Befeuerung
  • Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
  • Fahrmanöver
  • Bootsarten / Motore
  • Sicherheitsvorschriften
  • Notsignale
  • Leinen- und Knotenkunde
  • Wetterkunde
  • Wasserwachtspezifische Themen

Praxis (10 UE)

  • Steuern nach Schifffahrtszeichen, Kompass und anderen Objekten
  • Grundfertigkeiten
  • Einsatz von Rettungsmitteln
  • Beherrschung folgender Manöver:
    • Ablegen
    • Anlegen
    • Festmachen
    • Wenden auf engem Raum
    • Mann-über-Bord-Manöver
  • Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
  • Rettungsmanöver
  • Beherrschung folgender seemännischer Knoten:
    • zwei halbe Schläge
    • einfacher/ doppelter Schotstek
    • Palstek
    • Webeleinstek
    • Stopperstek
    • Slipstek
    • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag