Bootsführer
Voraussetzungen

- Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
- Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
- Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht
- abgeschlossene Wasserretterausbildung
- Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie eine Bescheinigung, dass es keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel gibt (jeweils nicht älter als 6 Monate)
- Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)
Ausbildungsinhalte
Theorie (ca. 30 UE)

- Dienstvorschriften
- Gesetzeskunde allgemein
- Schifffahrtsordnung
- Bezeichnung des Fahrwassers
- Betonnung und Befeuerung
- Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
- Fahrmanöver
- Bootsarten / Motore
- Sicherheitsvorschriften
- Notsignale
- Leinen- und Knotenkunde
- Wetterkunde
- Wasserwachtspezifische Themen
Praxis (10 UE)
- Steuern nach Schifffahrtszeichen, Kompass und anderen Objekten
- Grundfertigkeiten
- Einsatz von Rettungsmitteln
- Beherrschung folgender Manöver:
- Ablegen
- Anlegen
- Festmachen
- Wenden auf engem Raum
- Mann-über-Bord-Manöver
- Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
- Rettungsmanöver
- Beherrschung folgender seemännischer Knoten:
- zwei halbe Schläge
- einfacher/ doppelter Schotstek
- Palstek
- Webeleinstek
- Stopperstek
- Slipstek
- Belegen einer Klampe mit Kopfschlag